Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Mit dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) teilen Sie lokal produzierten Solarstrom: Überschüssiger Solarstrom wird in der Nachbarschaft verkauft, ohne dabei das öffentliche Verteilnetz zu nutzen. Als Stromproduzent:in erhöhen Sie den lokalen Absatz Ihrer Stromproduktion, als Endverbraucher:in erhalten Sie ein lokales Stromprodukt aus Ihrer Nachbarschaft.

ZEV: lokale Energie nutzen

Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist die direkteste Form, um Strom aus der eigenen Solarproduktion lokal zu teilen. Lokal bedeutet in diesem Zusammenhang innerhalb eines Gebäudes oder eines zusammenhängenden oder mittels privater Leitung verbundenen Gebäudes.

Anders als der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV), der das Stromteilen über verschiedene Liegenschaften über die Anschlussleitung ermöglicht, oder die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) mit ihrem Quartierskontext fokussiert der ZEV auf Parteien mit gemeinsamem (Haus-)Anschlusspunkt. Dies macht ihn besonders attraktiv für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeparks oder landwirtschaftliche Betriebe.

Voraussetzungen: Was es für einen ZEV braucht

Bevor ein ZEV gebildet werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ein ZEV setzt denselben (Haus-)Anschlusspunkt für alle teilnehmenden Parteien sowie für die Produktionsanlage voraus.
  • Die Gesamtproduktionsleistung aller teilnehmenden Produzent:innen muss mindestens 10% der Gesamtverbrauchsleistung aller teilnehmenden Endverbraucher:innen betragen.
  • Nachbarshäuser können über eine private Leitung  am ZEV teilnehmen. Der Bau solcher privaten Leitungen erfolgt auf Kosten des ZEV. Der dadurch nicht mehr genutzte (Haus-)Anschluss wird durch die BKW und für den ZEV kostenpflichtig zurückgebaut.
  • Nehmen einzelne Parteien in demselben Gebäude am ZEV nicht teil, müssen die internen Installationen und die Messeinrichtung entsprechend angepasst werden müssen. 
  • Eine Ansprechperson, die den ZEV gegenüber der BKW verbindlich vertritt, ist zu bestimmen. Diese Ansprechperson gilt als Rechnungskontakt und wird von der BKW bei Informationen betreffend Netzanschluss, Versorgungsunterbrüchen etc. kontaktiert.
  • Der Prozess der Abrechnung ist geregelt, es kann jedoch ein:e ZEV-Dienstleister:in für die Abrechnung beigezogen werden.
  • Da der ZEV der BKW als gemeinsamer Kunde gegenübertritt, müssen sich alle Teilnehmenden innerhalb des ZEV auf ein Stromprodukt der BKW  einigen.
  • Ein ZEV muss bei der BKW mindestens drei Monate im Voraus beantragt werden.   Grund dafür ist unter anderem, dass an der Anschlusssituation Änderungen vorgenommen werden müssen, weshalb auch ein:e Elektroinstallateur:in involviert ist. 
  • Am Ort der Produktion sind entweder mehrere Grundeigentümer:innen Endverbraucher:innen, oder ein:e Grundeigentümer:in mit mehreren Wohnungen sieht einen Zusammenschluss für Mieter:innen oder Pächter:innen vor.
  • Wenn eine private Leitung über privaten bzw. öffentlichen Grund (z. B. über eine Strasse, ein Eisenbahntrassee oder ein Fliessgewässer) gebaut werden soll: Eigentümer:innen der betreffenden Grundstücke haben der Verlegung zugestimmt.

In 6 Schritten zum ZEV

  1. 1 1. Voraussetzungen prüfen

    Prüfen Sie, ob Ihr ZEV alle nötigen Voraussetzungen erfüllt.

  2. 2 2. Antrag eröffnen

    Registrieren Sie sich im ZEV-Portal und füllen Sie das Antragsformular aus.

  3. 3 3. Antrag einreichen

    Ihr:e Elektroinstallateur:in ergänzt den Antrag mit den Meldeformularen und reicht den Antrag ein. 

  4. 4 4. Prüfung & Bewilligung

    Die BKW prüft Ihren Antrag und sendet die Bewilligung an Ihre:n Elektroinstallateur:in.

  5. 5 5. Zähler austauschen

    Für die Abrechnung werden private Zähler und gegebenenfalls ein Smart Meter der BKW installiert.

  6. 6 6. Schlussrechnung

    Mit dem Ausbau der BKW Zähler wird eine Schlussrechnung erstellt. Zukünftig erhalten Sie eine Stromrechnung von der ZEV-Ansprechperson.

Das geschieht:
Damit ein ZEV angemeldet werden kann, müssen die technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. 

Was ist Ihre Aufgabe?
Prüfen Sie, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Das geschieht:
Das Antragsformular zum ZEV wird ausgefüllt und die Unterschriften aller beteiligten Eigentümer:innen sowie der Ansprechperson werden eingeholt.

Was ist Ihre Aufgabe?
Bitte füllen Sie im BKW ZEV-Kundenportal das Antragsformular aus und senden Sie den Antrag ab. Das Antragsformular wird zur Erstellung der Meldeformulare via Portal an Ihre:n Elektroinstallateur:in weitergeleitet. 

Das geschieht: 
Ihr:e Elektroinstallateur:in ergänzt Ihren Antrag mit den Meldeformularen (Installationsanzeige mit Messschema und Situationsplan sowie gegebenenfalls weitere Unterlagen) und reicht ihn bei der BKW ein. Dies geschieht mindestens drei Monate vor der Aktivierung des ZEV.

Was ist Ihre Aufgabe?
Beauftragen Sie Ihre:n Elektroinstallateur:in mit der Einreichung der Unterlagen. 

Das geschieht: 
Die BKW prüft und bewilligt den Antrag nach dem Eingang aller Unterlagen und sofern die technischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei fehlerhaften oder fehlenden Informationen wird der Antrag unbewilligt retourniert.

Was ist Ihre Aufgabe?
Warten Sie die Prüfung und Bewilligung Ihres Antrags ab. Die Bewilligung stellt die BKW Ihrer Elektroinstallateurin bzw. Ihrem Elektroinstallateur zu.

Hinweis zu Änderungen: 
Bitte beachten Sie, dass ein bewilligter Antrag nicht mehr geändert werden kann. Allfällige Änderungen sind mittels Mutationsmeldung im ZEV-Portal zu melden.

Das geschieht:
Für die Abrechnung der individuellen Stromproduktion und -nutzung innerhalb des ZEV sind private Zähler auf Kosten des ZEV zu installieren. Die bisherigen Zähler der BKW werden demontiert.

Damit Strombezug und Rückspeisung des ZEV über das öffentliche Verteilnetz von der BKW verrechnet werden können, wird von der BKW ein ZEV-Zähler (Smart Meter) beim gemeinsamen physischen (Haus-)Anschlusspunkt installiert. 

Was ist Ihre Aufgabe?
Bitte verschaffen Sie den Mitarbeitenden vor Ort Zugang zu den Zählern aller Teilnehmenden, damit sie die nötigen Installationen vornehmen können.

Das geschieht: 
Wird Ihr ZEV-Antrag bewilligt, erhalten die Teilnehmenden mit dem Ausbau des bisherigen Stromzählers eine Schlussrechnung ihres bis dahin angefallenen Stromverbrauchs von der BKW. 

Was ist Ihre Aufgabe?
Bezahlen Sie bitte Ihre eigene Schlussrechnung innerhalb des Fälligkeitsdatums.

Beteiligte Akteure: Wer verantwortet was?

Die verantwortlichen Personen und Parteien übernehmen folgende Aufgaben:

  • Prüft die Anmeldung zum ZEV und ob alle nötigen Kriterien erfüllt sind.
  • Demontiert die bisherigen BKW Zähler und baut nicht mehr genutzte Netzanschlüsse kostenpflichtig zurück.
  • Installiert und verantwortet den ZEV-Zähler (Smart Meter) am gemeinsamen physischen (Haus-)Anschlusspunkt.
  • Rechnet (mit der Ansprechperson) den über das öffentliche Netz bezogenen Strom ab.
  • Rechnet (mit der Ansprechperson) den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom ab (Rückliefervergütung).

(Kann optional von einem bzw. einer ZEV-Dienstleister:in bei administrativen und rechtlichen Aufgaben unterstützt werden.)

  • Regelt die Einwilligung sowie die Konditionen und Aufgaben innerhalb des ZEV vertraglich mit allen Teilnehmenden. Die gesetzlichen Vorgaben müssen berücksichtigt werden.
  • Dient der BKW als verbindliche Ansprechperson und teilt Mutationen im ZEV mit.
  • Verrechnet den Teilnehmenden den bezogenen Strom und übernimmt das Inkasso.
  • Erhält die Rückliefervergütung von der BKW und bezahlt diese an die Stromproduzent:innen aus.
  • Bezahlt den Stromproduzent:innen die Gutschrift aus dem lokalen Verkauf aus.
  • Bezahlt die BKW Rechnung für den Strom aus dem öffentlichen Verteilnetz, Messtarife, Abgaben etc.

(Endverbraucher:innen und Stromproduzent:innen)

  • Bestimmen eine Ansprechperson für den ZEV (und ggf. eine:n ZEV-Dienstleister:in).
  • Regeln die Konditionen und Aufgaben innerhalb des ZEV vertraglich mit der ZEV-Ansprechperson. Die gesetzlichen Vorgaben müssen berücksichtigt werden.
  • Stimmen der Teilnahme am ZEV zu.
  • Die Stromproduzent:innen erhalten die Gutschrift des lokal verkauften Solarstroms.
  • Die Endverbraucher:innen in einem ZEV werden hinsichtlich Strombezug aus dem öffentlichen Verteilnetz von der BKW als ein:e einzige:r Endverbraucher:in behandelt.
  • Bezahlen den lokal bezogenen Strom an die ZEV-Ansprechperson oder den bzw. die ZEV-Dienstleister:in.

Kosten und Abrechnung

Umsetzung eines ZEV

  • Gegenüber der Verteilnetzbetreiberin: Wo private Zähler installiert werden, müssen die bisherigen BKW Zähler und nicht mehr genutzte Netzanschlüsse kostenpflichtig aus- bzw. zurückgebaut werden. Wo am gemeinsamen physischen (Haus-)Anschlusspunkt noch kein Smart Meter installiert ist, wird dieser auf Kosten der BKW installiert.
  • Innerhalb des ZEV: Zur Abrechnung der Stromproduktion und -nutzung innerhalb des ZEV werden anstelle der bisherigen BKW Zähler private Zähler installiert. Dafür kommt der ZEV auf. Werden private Leitungen zu anliegenden Grundstücken oder benachbarten Gebäuden gelegt, die ebenfalls am ZEV teilnehmen möchten, sind die Bau- und Bewilligungskosten ebenfalls vom ZEV zu tragen. Auch für administrative und rechtliche Aufgaben hinsichtlich Gründung und Abrechnung können Kosten anfallen, die vom ZEV bezahlt werden müssen. 

Kostenaufteilung innerhalb des ZEV

Wie die internen Kosten (Abrechnung von Stromproduktion und Eigenverbrauch sowie allfällige Leistungen von Dienstleister:innen) im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben aufgeteilt werden, ist vom ZEV selbst zu regeln. Die individuelle Abrechnung der Teilnehmenden basiert auf den Messdaten der privaten Zähler.

Der ZEV-Zähler (Smart Meter) am gemeinsamen physischen (Haus-)Anschlusspunkt misst den Bezug sowie die Rückspeisung ins öffentliche Verteilnetz der BKW und wird durch die BKW via ZEV-Ansprechperson abgerechnet.

Stromtarife

  • Gegenüber der Verteilnetzbetreiberin: Der ZEV tritt der BKW gegenüber als gemeinsamer Kunde auf. Die Teilnehmenden des ZEV müssen sich also vor dem Zusammenschluss auf ein Stromprodukt der BKW einigen. Zusätzlich zu dem Strombezug über das öffentliche Verteilnetz und der Rückliefervergütung werden die Netznutzungs- und Messtarife abgerechnet. Ab 2026 fällt aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Vorgaben für jeden BKW Zähler und jeden virtuellen Messpunkt ein monatlicher Messtarif an.
  • Innerhalb des ZEV: Innerhalb des ZEV wird Eigenverbrauch betrieben. Da das öffentliche Netz dafür nicht genutzt wird, fallen hierbei auch keine Netznutzungstarife an. Welche Tarife innerhalb des ZEV gelten, betrifft die BKW nicht und kann innerhalb der gesetzlichen Vorgaben frei zwischen den Teilnehmenden des ZEV vereinbart werden. 

Ist das ZEV-Modell für mich geeignet?

Ein ZEV ist für Sie geeignet, wenn: 

  • Sie Gebäude- oder Stockwerkeigentümer:in eines Mehrfamilienhauses sind, eine Photovoltaikanlage besitzen und den Eigenverbrauch erhöhen möchten.
  • Sie Solarstrom von Ihren Nachbarn beziehen möchten.
  • alle Parteien im Haus am ZEV teilnehmen wollen.
  • alle Teilnehmenden hinter demselben (Haus-)Anschlusspunkt angeschlossen sind.

Anpassung oder Auflösung eines ZEV

Hat sich die Ansprechperson oder die Rechnungsadresse des ZEV geändert? Haben sich die Eigentumsverhältnisse des ZEV geändert? Oder möchten Sie einen bestehenden ZEV auflösen? Bitte teilen Sie als Ansprechperson des ZEV uns solche Mutationen umgehend mit, indem Sie das entsprechende Mutationsformular über das BKW ZEV-Kundenportal einreichen. 

Achtung: Melden Sie uns die Auflösung bzw. Kündigung eines ZEV bitte mindestens drei Monate im Voraus. Wenden Sie sich an Ihre:n Elektroinstallateur:in, um uns die entsprechenden Meldeformulare für die Anpassung der Hausinstallation und der Messeinrichtung einzureichen. Vielen Dank.

ZEV anmelden, mutieren oder auflösen?

ZEV anmelden, mutieren oder auflösen?

Anträge für einen ZEV oder Mutationen melden Sie uns bitte via Kundenportal.*

* Bei der erstmaligen Nutzung des Kundenportals ist eine vorgängige Registration notwendig.

Häufig gestellte Fragen

  • Der Verbrauch und die Produktionsanlage sind hinter demselben (Haus-)Anschlusspunkt angeschlossen.
  • Die Produktionsleistung beträgt im Verhältnis zur Anschlussleistung am (Haus-)Anschlusspunkt des ZEV mindestens 10%.
  • Private Leitungen eines ZEV können über eine Strasse, ein Eisenbahntrassee oder ein Fliessgewässer führen, sofern die jeweiligen Grundeigentümer:innen zustimmen.
  • Die verbrauchsabhängige Verrechnung der von der BKW und allfälligen Energielieferant:innen in Rechnung gestellten Leistungen (wie Netznutzung oder Strom) regeln die Grundeigentümer:innen unter sich. Für die Umsetzung kann der ZEV ein:e Dienstleister:in beiziehen.
  • Die Grundeigentümer:innen bevollmächtigen eine Ansprechperson, welche den Zusammenschluss gegenüber der BKW während des gesamten ZEV-Verhältnisses verbindlich vertritt.
     

Die BKW installiert am gemeinsamen (Haus-)Anschlusspunkt einen Smart Meter. Die Verbrauchsstätten werden mit privaten Zählern ausgestattet. Nehmen mehrere Gebäude am ZEV teil, kann es sein, dass nicht mehr genutzte Netzanschlüsse kostenpflichtig zurückgebaut werden müssen. Zwischen den Gebäuden werden Privatleitungen für den Stromaustausch eingesetzt.

Nehmen Parteien innerhalb eines Gebäudes am ZEV nicht teil, müssen beim entsprechenden Gebäude ebenfalls die internen Installationen angepasst werden.

Die Bildung eines ZEV ist bei der BKW mindestens drei Monate im Voraus zu beantragen.

Nein, ein bestehender ZEV kann nicht zu einem vZEV umgewandelt werden. Dies ist nicht zulässig, da der bestehende ZEV mit einem BKW Messpunkt als ein Endverbraucher betrachtet wird. Entsprechend besteht auch nur ein Anrecht darauf, für diesen Übergabemesspunkt ein intelligentes Messsystem der BKW zu erhalten. 

Es ist allerdings möglich, dass ein bestehender ZEV an einem neu zu gründenden/gegründeten vZEV teilnimmt.

Nein, ein bestehender ZEV tritt gegenüber der BKW als ein einziger Endverbraucher auf. Die interne Messung ist nicht Aufgabe der BKW. 

Für das Ersetzen eines «alten» BKW Zählers mit einem Smart Meter der BKW fallen keine Installationskosten an. Ab 2026 fällt allerdings aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Vorgaben für jeden Smart Meter und jeden virtuellen Messpunkt ein monatlicher Messtarif an. 

Die Zähler- und Messpunktnummern sind auf der jeweiligen Stromrechnung zu finden. Die Zählernummern finden Sie zudem auch am Zählerkasten vor Ort.

Änderungen wie ein Eigentümerwechsel müssen von der ZEV-Ansprechperson umgehend mittels Mutationsformular und Eigentumsnachweis im ZEV-Kundenportal gemeldet werden.

Kontakt

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