Strom mit Nachbarn teilen

An sonnigen Tagen kann es vorkommen, dass eine Photovoltaikanlage mehr Strom produziert als der:die Produzent:in selbst nutzen kann. Was passiert mit diesem überschüssig produzierten Strom? Statt den Strom nur ins Netz rückzuspeisen, kann er auch mit Nachbarn geteilt werden. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Modelle Ihnen dafür zur Verfügung stehen – und wie Sie profitieren können.

Eigenverbrauch: Solarstrom lokal teilen, was bedeutet das?

Dezentrale Stromerzeugung und lokale Nutzung sind zentrale Elemente der Energiewende. Der Begriff «Eigenverbrauch» beschreibt dabei die Situation, wenn lokal erzeugter Strom direkt vor Ort genutzt wird, ohne ins öffentliche Stromnetz eingespeist zu werden.

Produziert ein Einfamilienhaus mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach Solarstrom und nutzt diesen selbst, spricht man also vom klassischen Eigenverbrauch. Wird dabei aber mehr Strom produziert als benötigt, kann der Eigenverbrauch auf mehrere Wohnungen oder Häuser ausgeweitet werden. Bei einem solchen (virtuellen) Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (v)ZEV wird die ganze Gemeinschaft zu einer Endverbraucherin. Diese erhält von der BKW eine gemeinsame Abrechnung für den Strombezug aus dem öffentlichen Netz sowie für die Einspeisung des überschüssigen Stroms.

Der Stromverbrauch der einzelnen (v)ZEV-Teilnehmenden und ihr Anteil an der Rechnung der BKW werden innerhalb des Zusammenschlusses durch den (v)ZEV abgerechnet. Dezentrale Produzenten:innen in einem (v)ZEV können ihren Strom dabei direkt an die Teilnehmenden verkaufen, ohne dass Kosten für die Netznutzung anfallen. Bei einer optimalen Abstimmung von Verbrauch und Produktion des lokal erzeugten Stroms bedeutet das in der Regel günstigere Stromkosten.

3 Gründe, warum sich das Teilen von Solarstrom lohnt

  • Wirtschaftliche Vorteile
    Höhere Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlage durch höheren Eigenverbrauch sowie attraktive Strompreise für die Teilnehmenden durch Wegfall der Netznutzung beim Eigenverbrauch. 

  • Ökologische Aspekte
    Förderung erneuerbarer Energien im direkten Umfeld und Unterstützung der Energiewende.

  • Gemeinschaftliche Dimensionen
    Stärkung des lokalen Zusammenhalts sowie gemeinsame Nutzung vorhandener Ressourcen.

Welche Modelle gibt es, Strom in der Nachbarschaft zu teilen?

ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch)

Verfügbar seit

2018

Kurzbeschrieb

In einem ZEV schliessen sich Nachbarn vertraglich zusammen, um gemeinsam lokal erzeugten Strom zu nutzen. So kann Strom direkt untereinander geteilt werden – entweder über denselben (Haus)-Anschlusspunkt oder über private Leitungen.

Ein BKW-Hauptzähler erfasst den Gesamtverbrauch, intern messen Privatzähler den produzierten Strom und den Verbrauch der einzelnen Teilnehmenden.

Voraussetzungen

  • Produktionsleistung beträgt mindestens 10% der Anschlussleistung der Verbraucher:innen.
  • Verbraucher:innen und Produktionsanlage sind an demselben (Haus-)Anschlusspunkt angeschlossen.

Abrechnung*

Die Abrechnung der BKW erfolgt über den Hauptzähler an die ZEV-Ansprechperson. Die ZEV-Ansprechperson oder der:die Abrechnungsdienstleister:in stellt den Teilnehmenden in Rechnung: Netznutzung inkl. Energie und Abgaben, Strom aus lokaler Produktion und Dienstleistung.

Vorteile

  • Keine Netznutzung für den Verbrauch der intern produzierten Energiemengen

Mehr zum ZEV

vZEV (Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch)

Verfügbar seit

2025

Kurzbeschrieb

In einem vZEV schliessen sich Nachbarn vertraglich zusammen, um gemeinsam lokal erzeugten Strom zu nutzen. Ein vZEV erweitert den Radius und ermöglicht je nach Anschlusssituation den Verkauf von lokal erzeugtem Strom auch über die gemeinsame Anschlussleitung.

Verbrauch und Produktion werden durch intelligente Messsysteme (Smart Meter) gemessen und digital in einem virtuellen Messpunkt zusammengefasst.

Voraussetzungen

  • Produktionsleistung beträgt mindestens 10% der Anschlussleistung der Verbraucher:innen.
  • Produktionsanlage muss bereits in Betrieb sein, um einen vZEV anzumelden.
  • Alle Teilnehmenden müssen an demselben Verknüpfungspunkt angeschlossen sein.
  • Intelligente Messsysteme (Smart Meter) in jeder Verbrauchsstätte sind erforderlich.

Abrechnung*

Die Abrechnung der BKW erfolgt über einen virtuellen Messpunkt an die vZEV-Ansprechperson. Die vZEV- Ansprechperson oder Abrechnungsdienstleister:in stellt den Teilnehmenden in Rechnung: Netznutzung inkl. Energie  und Abgaben, Strom aus lokaler Produktion und Dienstleistung.

Vorteile

  • Keine Netznutzung für den Verbrauch der intern produzierten Energiemengen
  • Nicht alle Haushalte innerhalb eines Mehrfamilienhauses müssen am vZEV teilnehmen

Mehr zum vZEV
 

LEG (Lokale Elektrizitätsgemeinschaften)

Verfügbar ab

2026

Kurzbeschrieb

Eine LEG bildet einen lokalen Marktplatz, auf dem mit lokalem Strom gehandelt wird. Hierbei wird das Netz der BKW für den Stromaustausch genutzt. Verbrauch und Produktion werden durch intelligente Messsysteme (Smart Meter) gemessen und digital in einem virtuellen Messpunkt zusammengefasst. 
 

Voraussetzungen

  • Produktionsleistung beträgt mindestens 5% der Anschlussleistung der Verbraucher:innen.
  • Produktionsanlage muss bereits in Betrieb sein, um LEG anzumelden.
  • Alle Teilnehmenden befinden sich im Netzgebiet der BKW, wohnen in derselben Gemeinde und sind auf derselben Netzebene angeschlossen (Nieder- oder Mittelspannung).
  • Intelligente Messsysteme (Smart Meter) in jeder Verbrauchsstätte sind erforderlich.
     

Abrechnung*

Die LEG-Ansprechperson oder Abrechnungsdienstleister:in stellt den Teilnehmenden in Rechnung: Strom aus lokaler Produktion und Dienstleistung. Teilnehmende bleiben Kund:in bei der BKW und erhalten die Rechnung für die Netznutzung und den von der BKW bezogenen Strom (inkl. Abgaben).
 

Vorteile

  • Rabatt auf den Netznutzungstarif für den Verbrauch der innerhalb der LEG produzierten und ausgetauschten Energiemenge

Mehr zur LEG
 

* Ab 01.01.2026 sind aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Vorgaben die Messkosten nicht mehr im Netznutzungstarif enthalten. Ab 2026 wird entsprechend für jeden BKW-Zähler und jeden virtuellen Messpunkt ein Messtarif erhoben.

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Welche Alternativen habe ich für meinen überschüssigen Solarstrom?

Wenn Sie Ihren überschüssigen Strom nicht mit Ihren Nachbarn teilen möchten, haben Sie folgende Alternativen: 

  1. Eigenverbrauch optimieren: Entweder Sie erhöhen Ihren eigenen Eigenverbrauch, indem Sie Ihre Verbraucher (z.B. Boiler, Abwaschmaschine oder Ladestation) im Tagesverlauf dann einplanen, wenn am meisten Strom produziert wird.
  2. Ins öffentliche Netz einspeisen: Oder Sie speisen den Strom ins öffentliche Stromnetz ein und geben ihn an die BKW (Rückliefervergütung) oder an einen anderen Marktakteur ab.

Häufig gestellte Fragen

Eigenverbrauch heisst, dass lokal produzierte Energie ohne Nutzung des öffentlichen Verteilnetzes lokal verbraucht wird.

Ein einfaches Beispiel für Eigenverbrauch ist das Einfamilienhaus, das eine PV-Anlage auf dem Dach hat und nur den Strom in das Verteilnetz zurückspeist, der nicht im Haus verbraucht wird. 

Für den Eigenverbrauch fallen keine Netznutzungstarife an. D.h. für die Energiemenge, die im Eigenverbrauch konsumiert wird, zahlen Verbraucher:innen nur die Energie (über einen privaten Tarif oder ihre Investitionen in eine eigene PV-Anlage).

In einem ZEV werden für die interne Messung und Abrechnung Privatzähler verwendet, nur die Messung am (Haus-)Anschlusspunkt und von grösseren PV-Anlagen kommt von der BKW.

Im einem vZEV werden die Produktionsanlagen und Verbrauchsstätten mit BKW Zählern ausgestattet (d.h. bei bestehenden Gebäuden werden die heutigen Zähler durch Smart Meter ersetzt) und die Daten für die interne Abrechnung von der BKW an die vZEV-Ansprechperson für die interne Abrechnung geliefert. Die Abrechnung des vZEV gegenüber der BKW erfolgt über einen virtuellen Zähler.

Je nach Anschlusssituation ist es auch möglich die Anschlussleitungen zur Gründung von vZEV zu nutzen. 

Ja, der vZEV wie auch der ZEV haftet gesamtschuldnerisch.

Die BKW als Verteilnetzbetreiberin kann gemäss den rechtlichen Vorgaben diese Leistungen nicht anbieten und darf eigene Dienstleistungen bei Anfragen auch nicht bewerben. 

Dienstleister:innen zur Abwicklung von (v)ZEV oder LEG-Abrechnungen können über eine einfache Suche im Internet gefunden werden.

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