Leistungserbringer
Ihr Stromtarif setzt sich aus dem Energietarif, dem Netznutzungstarif und den Abgaben zusammen. Die Abgaben wiederum beinhalten zwei Elemente: Zum einen die vom Bund festgelegte Förderabgabe, die für diverse schweizweite Massnahmen zur Förderung erneuerbarer Energie eingesetzt wird wie beispielsweise die Einspeisevergütung, Investitionsbeiträge für Wasserkraft/Biomasse oder Sanierungsmassnahmen. Als zweites beinhalten die Abgaben die sogenannte Abgabe an Kanton / Gemeinde. Hiermit wird eine Entschädigung im Zusammenhang mit der Netznutzung, z.B. der Nutzung des öffentlichen Grundes entrichtet. Eine Gemeinde kann aber auch weitere Abgaben erheben, die nicht in einem direkten Zusammenhang mit der Netznutzung stehen. Dies ist ab dem 01.01.2025 im Kanton Jura der Fall. Hier werden gemäss dem «Loi cantonale sur l’approvisionnement en électricité LAEI» neue kantonale und kommunale Abgaben erhoben, die für die Förderung erneuerbarer Energien und Energieeinsparungen verwendet werden.
In den untenstehenden PDF-Dateien sehen Sie, wie hoch die Abgaben an Kanton / Gemeinde in Ihrer Gemeinde sind.