Energiehandel

Der Energiehandel der BKW sorgt für eine möglichst effiziente Nutzung von Strom. Zudem bringt er Produzentinnen und Abnehmer zusammen und sorgt durch den steten Ausgleich von Produktion und Verbrauch dafür, dass unser Stromnetz zuverlässig und sicher funktioniert.

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den Energiehandel

Leistungs­erbringer

Was ist Energiehandel eigentlich? Und warum braucht es diesen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen rund um das Energiehandelsgeschäft der BKW gibt es im folgenden FAQ.

Für viele Güter unseres täglichen Lebens können Vorräte angelegt werden. Beispielsweise können wir gewisse Nahrungsmittel zu Beginn einer Woche kaufen, zwischenlagern und erst am darauffolgenden Wochenende konsumieren. Bei Strom ist das aber nicht möglich, er kann nicht gespeichert werden. Wer wie die BKW Strom produziert, muss für diesen im selben Moment eine Abnehmerin finden. Und genau hier kommt der Energiehandel ins Spiel: Er sorgt zu jedem Zeitpunkt am Tag für das nötige Gleichgewicht zwischen Stromangebot und Stromnachfrage. Und das nicht nur innerhalb der Landesgrenzen: Da die Schweiz ins europäische Energiesystem eingebunden ist, muss der Ausgleich von Stromerzeugung und Stromverbrauch auf europäischer Ebene erfolgen.

Der Energiehandel dient somit erstens zur möglichst effizienten Nutzung von Strom. Er bringt Produzenten und Abnehmerinnen zusammen und ermöglicht Energieanbieterinnen mit eigenen Kraftwerken, ihre Produktion im Voraus abzusichern (vgl. Frage 4). Zweitens gewährleistet der Handel die nötige Flexibilität, um Schwankungen in Stromproduktion und -verbrauch kurzfristig auszugleichen. Und drittens sorgt der Energiehandel dafür, dass unser Stromnetz zuverlässig funktioniert: Denn ohne den steten Ausgleich von Stromproduktion und -verbrauch käme es entweder zu einer Unterdeckung (Nachfrage grösser als Angebot) oder Überbelastung (Angebot grösser als Nachfrage) des europäischen Stromnetzes. Dies könnte zu Stromausfällen oder schlimmstenfalls sogar zu einem Zusammenbruch des europäischen Stromnetzes führen.

Damit wir die Energiewende schaffen, braucht es einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien, also Wind-, Wasser- und Sonnenkraft. Diese sind jedoch stark wetterabhängig: mal bläst der Wind tagelang nicht, dann bleibt über Wochen der Regen aus oder eine dicke Wolkendecke verdeckt die Sonne. Bei erneuerbaren Energien ist somit erst kurzfristig bekannt, wie viel Strom sie effektiv produzieren werden. Diese Planungsunsicherheiten gleicht der kurzfristige Energiehandel, der sogenannte Intraday-Handel, im Viertelstundentakt aus (vgl. Frage 6). Und das wird immer anspruchsvoller: Denn weil der Anteil an erneuerbaren Energien europaweit zunimmt, erhöhen sich auch die Produktionsschwankungen im Stromnetz. Diese kann die BKW durch den Intraday-Handel sowie das Hoch- und Runterfahren ihrer eigenen flexiblen Kraftwerke ausgleichen. Damit leistet der Intraday-Handel zusammen mit den Kraftwerken der BKW einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Kundinnen und Kunden sowie zur Netzstabilität.

In der Grundversorgung weiss die BKW im Voraus, wie viele Kundinnen und Kunden sie wann mit Strom beliefern muss. Von der gesamten Produktionsmenge aus ihren Kraftwerken «reserviert» die BKW deshalb die prognostizierte Menge für die Grundversorgung drei Jahre vor dem Lieferzeitpunkt.

Bei den Kundinnen und Kunden im freien Markt – das heisst Grossverbrauchern mit einem jährlichen Strombezug von über 100'000 Kilowattstunden – ist das anders: Diese können selbst wählen, ob sie ihren Strom von der BKW oder einer anderen Energieanbieterin beziehen möchten. Die BKW sichert ihre Produktionsmenge (abzüglich der bereits «reservierten» Menge für die Grundversorgung) ebenfalls drei Jahre im Voraus an der Energiebörse ab, das heisst, die BKW «verkauft» diesen Strom. Schliesst die BKW mit einem Kunden im freien Markt einen Stromliefervertrag ab, kauft die BKW den benötigten Strom bei Abschluss des Vertrags an der Börse zurück. Marktkunden können bis zu sechs Jahre vor dem eigentlichen Lieferzeitpunkt mit der BKW einen Vertrag abschliessen. Solche Verträge bieten Grossverbrauchern wie zum Beispiel Produktionsunternehmen planbare Strompreise und eine garantierte Stromlieferung zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Handelsgeschäfte mit Strom auf der Zeitachse
Von langfristigen Abnahmeverträgen (PPA) über den langfristigen Termin- bis zum kurzfristigen Spotmarkt: Diese Grafik zeigt die verschiedenen Stromhandelsgeschäfte auf der Zeitachse.

Der Energiehandel wird in folgende drei Hauptbereiche unterteilt:

  1. Die Absicherung der Stromproduktion aus den eigenen Kraftwerken, englisch «Asset Backed Trading» genannt

  2. Das Kundengeschäft, englisch «Origination»

  3. Den Eigenhandel, englisch «Proprietary Trading» oder kurz «Prop Trading»

Der erste Bereich, die Absicherung («Hedging») der eigenen Stromproduktion, betrifft nur Energieanbieterinnen, die eigene Kraftwerke haben – wie zum Beispiel die BKW. Die BKW kann die Produktionsmenge ihres Kraftwerkparks recht gut vorhersagen – trotz gewisser wetterbedingten Unsicherheiten bei Wasserkraft-, Wind- und Solaranlagen. Bei den Strommarktpreisen ist eine Prognose aber schwierig. Für die Energieanbieterin hat dies den Nachteil, dass sie ihre künftigen Erlöse aus dem Stromverkauf nicht abschätzen kann. Und der Abnehmer weiss nicht, wie viel er für eine bestimmte Strommenge bezahlen muss. Deshalb sichern Energieanbieterinnen wie die BKW ihre Stromproduktion bis zu sechs Jahre im Voraus für einen Liefertermin in der Zukunft ab – und zwar zu einem Preis, der heute auf dem Markt für die Stromlieferung zu ebenjenem Zeitpunkt angeboten wird. Das passiert über den langfristigen Terminmarkt (vgl. Frage 5).

Das Kundengeschäft als zweiter grosser Bereich im Energiehandel bringt Stromverkäuferin und -abnehmer zusammen – zum Beispiel über langfristige Stromverträge, sogenannte «Power Purchase Agreements» (PPA). Diese haben für beide Vertragsparteien Vorteile: Die Stromverkäuferin kann im Vornherein eine bestimmte Menge Strom zu einem festgelegten Preis verkaufen. Und der Abnehmer hat die Sicherheit, dass er diesen Strom zum abgemachten Preis beziehen kann. Ausserdem fördert diese Art von Abnahmeverträgen den Ausbau erneuerbarer Energien: Denn gerade bei diesen sind die Preisrisiken im Markt sehr hoch. Durch PPA profitiert die Wind-, Wasser- oder Solarstromproduzentin von gesicherten Erlösen, während der Käufer langfristig nachhaltigen Strom erhält. Die BKW hat beispielsweise 2021 mit dem Detailhändler Denner einen langfristigen Stromliefervertrag abgeschlossen.

Der dritte grosse Bereich im Energiehandel ist der Eigenhandel. Fälschlicherweise wird darunter oft der Handel mit «Strom aus eigenen Kraftwerken» verstanden. Dabei ist es genau das Gegenteil: Der Eigenhandel bezieht sich auf das Handelsgeschäft einer Energieanbieterin mit Gütern von Dritten. Diese Güter sind nicht nur Strom, sondern zum Beispiel auch Erdgas, Erdöl, CO2-Zertifikate, Edelmetalle und vieles mehr. Warum das? Die Nachfrage nach Energie ist auch von der Konjunkturlage abhängig: Bei guter Wirtschaftslage werden mehr Güter produziert respektive nachgefragt. Und das treibt wiederum den Energieverbrauch und damit auch den Strompreis. Eine gute Energiehandelsabteilung zeichnet sich also dadurch aus, dass sie einen Gesamtüberblick über das europa- und weltweite Handelsgeschäft hat. Denn der Strommarktpreis wird auch von den Preisen für Erdgas und Erdöl mitbestimmt. Auch die Menge vorhandener CO2-Zertifikate hat einen Einfluss auf den Strommarktpreis. Es ist deshalb für Händlerinnen und Händler wichtig, «am Ball» zu bleiben und die Marktpreise verschiedener Handelsgüter zu beobachten. Der Eigenhandel dient der BKW in erster Linie als Unterstützung und Optimierung der Bewirtschaftung der eigenen Produktionsanlagen. Für diese setzt die BKW, abhängig von der Art des Kraftwerks, verschiedene Absicherungsstrategien ein. Daneben ermöglicht der Eigenhandel der BKW auch, fortlaufend am Markt tätig zu sein und die Qualität der Absicherungsstrategien anhand der verfügbaren Termin- und Spotmarktprodukte und deren Preisentwicklung ständig zu verbessern.

Diese beiden Märkte unterscheiden sich darin, wie weit der abgemachte Lieferzeitpunkt des Stroms in der Zukunft liegt.

Auf dem Terminmarkt werden längerfristige Stromlieferverträge mit einer Vorlaufzeit von bis zu sechs Jahren, in der Regel aber drei, abgeschlossen. Über den Terminmarkt sichert eine Energieanbieterin mit eigenen Produktionsanlagen wie die BKW beispielsweise ihre Stromproduktion ab (vgl. Frage 4). Hingegen dient der Spotmarkt als Handelsplatz für kurzfristig lieferbaren Strom innerhalb von ein bis zwei Tagen. «On the spot» bedeutet so viel wie «sofort». Den Spotmarkt kann man noch weiter in den Day Ahead- und den Intraday-Markt unterteilen (vgl. Frage 6). Die Grafik weiter oben in diesem FAQ illustriert die Handelsgeschäfte auf der Zeitachse.

Sowohl der Day Ahead- als auch der Intraday-Handel gehören zum Spotmarkt, also zum kurzfristigen Stromhandel (vgl. Frage 5) und finden an jedem Tag im Jahr statt.

Auf dem Day Ahead-Markt («Tag-im-Voraus-Markt») werden die Stromlieferungen für jede Stunde des Folgetags gehandelt. Anbieterinnen und Abnehmerinnen müssen bis um zwölf Uhr am Vortag ihre Preisgebote eingeben. Aus diesen bestimmt die Börse anschliessend den Marktpreis und gibt rund eine Stunde später bekannt, wer die Zuschläge für die Stromlieferungen für jede Stunde des darauffolgenden Tages zum errechneten Marktpreis erhält.

Im Intraday-Handel («Handel innerhalb eines Tages») wird Strom grundsätzlich in Viertelstunden- bis zu Stundenblöcken geliefert. Die Möglichkeit des viertelstundengenauen Handels ist wohl das bedeutendste Kennzeichen des Intraday-Handels. Um 15 Uhr des Vortages starten die Intraday-Geschäfte. Die Viertelstunden- und Stundenblöcke können anschliessend kontinuierlich für den Folgetag gehandelt werden. Und auch am Liefertag selbst, bis fünf Minuten vor Lieferbeginn, ist der Handel noch möglich. Der Grund für diese sehr kurze Vorlaufzeit ist die Zunahme wetterabhängiger Energieträger wie Wind-, Solar- und Wasserkraft, die langfristige Einspeiseprognosen erschweren (vgl. Frage 2). Die Stromhändler sollten darum die Möglichkeit bekommen, ihre Strommengen kurzfristiger zu handeln und damit ihr Portfolio-Management zu vereinfachen. Wie dieser Blog-Beitrag erklärt, ist der Intraday-Handel zentral, um kurzfristige Schwankungen zwischen Stromangebot und -nachfrage im Stromnetz auszugleichen und dadurch die Versorgungssicherheit in der Schweiz und in ganz Europa zu stärken.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen Day Ahead- und Intraday-Handel liegt in der Preisbildung: Im Day Ahead-Markt ergibt sich der Preis für eine Stromlieferung zu einem bestimmten Zeitpunkt des Folgetags aus dem gesamten Marktgeschehen (dem sogenannten Merit Order-Prinzip, siehe Infobox). Im Intraday-Handel finden hingegen nur Anbieter und Abnehmer zusammen, deren Preisvorstellungen übereinstimmen. Man spricht deshalb im Intraday-Handel vom «Pay-as-bid»-Verfahren respektive von Gebotspreisen. Es gilt somit jener Preis, der beim Abschluss des Handels den Zuschlag erhalten hat. Deshalb ist es im Intraday-Handel auch möglich, dass das gleiche Produkt zu verschiedenen Handelszeitpunkten unterschiedliche Preise hat.

Das Merit-Order-Prinzip: die Grundlage für die Strompreisbildung im Energiemarkt

Auf Deutsch heisst «Merit Order» so viel wie «Reihenfolge der Vorteilshaftigkeit». Klingt etwas sperrig, lässt sich aber ganz einfach erklären. Das Merit Order-Prinzip legt im Energiehandel fest, welche Kraftwerksarten in welcher Reihenfolge eingesetzt werden, um die Nachfrage nach Strom zu decken. Für den Einsatz eines Kraftwerks am Strommarkt sind seine kurzfristigen Grenzkosten ausschlaggebend – das sind die Kosten, die für die Produktion einer zusätzlichen Kilowattstunde Strom anfallen. Diese Grenzkosten sind aktuell bei Kohle- und Gaskraftwerken am höchsten, weil die Brennstoffpreise selbst sowie die Preise für CO2-Zertifikate hoch sind. Somit werden Kohle- und Gaskraftwerke derzeit meistens als letztes angeschaltet, um die Stromnachfrage zu decken. Das Merit Order-Prinzip sagt ausserdem aus, dass die Grenzkosten des zuletzt eingesetzten Kraftwerks – also eben das Kraftwerk mit den höchsten Grenzkosten – den Strommarktpreis im Grosshandel bestimmen. Eine Ausnahme bildet die Preisbildung im Intraday-Handel, die auf Gebotspreisen basiert (vgl. Frage 6). Wesentliche Preistreiber im Energiehandel sind deshalb die – stark schwankenden – Preise für Erdgas, Kohle und CO2-Zertifikate. Weitere bedeutende Einflussfaktoren auf den Strommarktpreis sind die geopolitische Lage, die hohe Unsicherheit hinsichtlich möglicher Verträge zwischen der Schweiz und der EU im Strombereich, der europaweite Rückbau von Kern- und Kohlekraftwerken und die Entwicklung der allgemeinen Stromnachfrage, zum Beispiel mit der zunehmenden Elektromobilität.

«Over the counter» oder kurz «OTC» heisst so viel wie «über die Ladentheke» und ist eine Möglichkeit, ausserhalb der Energiebörse Strom zu handeln. Hier vereinbaren Verkäuferin und Käufer eine Stromlieferung in einem bestimmten Umfang zu einem festgelegten Termin in der Zukunft zu einem definierten Preis pro Megawattstunde. Da sich die Parteien gegenseitig vertrauen, verzichten sie auf weitere «Sicherheiten», falls die Verkäuferin den Strom doch nicht wie abgemacht liefern oder der Käufer den Strom nicht abnehmen kann.

Im internationalen Energiehandel über eine Börse kennen sich Anbieterinnen und Abnehmer jedoch in der Regel nicht persönlich, weshalb es diese Art von Vertrauensverhältnis selten gibt. Deshalb verlangen die Parteien voneinander Sicherheitsleistungen, auf Englisch auch «collateral» genannt.

Der Abschluss von Termingeschäften an Börsen ist sehr einfach. Da der Stromhandel hier jedoch anonym abläuft, sind gegenseitige Sicherheiten von Verkäuferinnen und Käufern umso wichtiger. Bei langfristigen Handelsgeschäften verlangen die europäischen Energiehandelsbörsen deshalb Sicherheitsleistungen. Diese sind eine Absicherung, dass die Energieunternehmen auch bei einem Produktionsausfall die nötige Energie am Markt beschaffen und an die Kundinnen und Kunden liefern können.

Es gibt zwei Arten von Sicherheitsleistungen: Erstens die sogenannte «Initial Margin». Diese muss bei Abschluss des Geschäfts hinterlegt werden und deckt das Kreditrisiko der Vertragsparteien ab. Sie kann während der Laufzeit des Geschäfts angepasst werden, zum Beispiel, wenn der Strommarktpreis stark schwankt. Zweitens gibt es die sogenannte «Variation Margin», die täglich anfällt und die tägliche Änderung des Marktwerts des Geschäfts ausgleicht. Wenn die Strompreise steigen, erhöhen sich auch die Sicherheitsleistungen. Denn es wird für ein Unternehmen wesentlich teurer, den nötigen Strom am Markt zu beschaffen. Steigt der Strommarktpreis schnell und schwankt dabei stark, muss eine Verkäuferin also gleichzeitig mittels «Variation Margin» den Verlust des Marktwerts des Handelsgeschäfts ausgleichen und die «Initial Margin» anheben. Wenn die Börse eine Nachzahlung von Sicherheitsleistungen verlangt, nennt man das «Margin Call». Die erhöhten Sicherheitsleistungen müssen bei einem Strompreisanstieg innerhalb von 48 Stunden an die Börse überwiesen werden. Die Energieunternehmen erhalten die Sicherheitsleistungen zurück, sobald der Strom geliefert und der Vertrag somit erfüllt ist.

Nein. Man kann zwar sagen, dass der aktuell dynamische Energiemarkt generell den Bedarf an Liquidität erhöht (vgl. Frage 8). Bei der BKW zeichnen sich aber dank ihrem gut ausgebauten Risiko-Management und ihrer soliden Liquiditätsposition keine Engpässe in der Liquidität ab. Die BKW verfolgt die Entwicklung eng und passt ihre Finanzierung laufend den aktuellen Entwicklungen an. Beispielsweise hat die BKW seit Anfang 2022 ihre Handelspositionen heruntergefahren. Die BKW geht keine Risiken ein, die sie nicht aus eigener Kraft stemmen kann. Eine staatliche Unterstützung war und ist für die BKW deshalb kein Thema.

Für den zuverlässigen und sicheren Betrieb des Stromnetzes braucht es ein stetes Gleichgewicht von Stromproduktion und -verbrauch: Es muss zu jedem Zeitpunkt gleich viel Strom ins Netz eingespeist werden wie verbraucht wird, damit die Frequenz im Stromnetz immer 50 Hertz beträgt. Solche Aufgaben für einen sicheren Netzbetrieb nennt man Systemdienstleistungen (kurz SDL). Verantwortlich für diese ist die nationale Übertragungsnetzbetreiberin, in der Schweiz die Swissgrid. Bei unvorhergesehenen Schwankungen beschafft die Swissgrid sogenannte Regelenergie: Dafür beauftragt sie Kraftwerke, ihre Produktion zu erhöhen oder zu senken. Damit die Regelenergie auch tatsächlich dann zur Verfügung steht, wenn sie voraussichtlich gebraucht wird, schreibt die Swissgrid die benötigte Menge an Regelenergie auf einem eigenen Regelenergiemarkt aus. An diesem können Produzentinnen von Strom aus regelbaren Anlagen – wie zum Beispiel Wasserkraft- oder Biogaskraftwerke – teilnehmen. Auch die BKW beteiligt sich am Regelenergiemarkt. Sie kann für ausgeschriebene Regelenergieleistungen ihre Gebote zu einem bestimmten Preis platzieren. Erhält die BKW den Zuschlag, verpflichtet sie sich, die definierte Regelenergieleistung zum festgelegten Zeitpunkt der Swissgrid zur Verfügung zu stellen. Wenn die Swissgrid die Regelenergieleistung dann tatsächlich abruft, erhält die BKW dafür noch zusätzlich eine Entschädigung für die erbrachte Regelenergie.

Bilanzgruppen sind «Energiekonten», an die verschiedene Energieanbieterinnen angeschlossen sind. Pro Bilanzgruppe gibt es einen Bilanzgruppenverantwortlichen. Dieser kann Energiegeschäfte mit anderen Bilanzgruppenverantwortlichen im In- und Ausland abwickeln, Energie von Kraftwerken aufnehmen und Energie an Endverbraucherinnen und -verbraucher abgeben. Mit dem sogenannten Post Scheduling Adjustment, kurz PSA, haben energietechnisch «unausgeglichene» Bilanzgruppen die Möglichkeit, sich bis zwei Tage nach einer Stromlieferung mit anderen Bilanzgruppen mit gegenläufigen Positionen auszugleichen und damit teure Ausgleichsenergie zu vermeiden oder zu reduzieren. Dies kann auch über spezialisierte Plattformen – wie zum Beispiel die ompex – abgewickelt werden. Die angepassten Energiepositionen werden anschliessend der Netzbetreiberin mittels dem sogenannten Post Scheduling gemeldet.

Fakten zum Energiehandel der BKW

Im Energiehandel – dem «Trading Floor» – am Hauptsitz der BKW in Bern sind rund 100 Mitarbeitende tätig. Sie kümmern sich um sämtliche Handelsgeschäfte der BKW, sowohl kurzfristig (Intraday- und Day Ahead-Markt) als auch langfristig (Terminmarkt und Power Purchase Agreements, PPA). Die zwölfköpfige Intraday-Abteilung ist 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche besetzt, denn hier wird Strom in Viertelstunden- bis Stundenblöcken gehandelt. Pro Jahr tätigt die BKW etwa 1'500'000 Handelsgeschäfte. Inhaltlich lässt sich der Energiehandel der BKW in drei Hauptbereiche unterteilen: die Absicherung der Stromproduktion aus den eigenen Kraftwerken, das Kundengeschäft mit langfristigen Abnahmeverträgen zwischen Stromverkäufer und -käufer (PPA) sowie den sogenannten Eigenhandel, der den Handel mit Gütern von Dritten umfasst und dem Trading Floor der BKW eine gute Gesamtübersicht über das weltweite Handelsgeschehen gibt.

Handelsprodukte und -kontakte

Suchen Sie eine Handelspartnerin für Strom, Gas, Öl, Kohle, Emissionen oder Zertifikate? Die BKW ist daran interessiert, mit soliden Unternehmen Handelsbeziehungen zu etablieren und Rahmenverträge abzuschliessen.

Der Handelsfokus der BKW liegt auf den Marktgebieten Schweiz, Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, UK, Belgien, Niederlande und Spanien. Durch ihr vielfältiges und vor allem sehr flexibles Stromerzeugungsportfolio ist die BKW darüber hinaus besonders stark in der physischen und finanziellen Flexibilitätsvermarktung vom Kurz- bis zum Langfristhorizont.

Schema Handelspartner
Long Term Trading +41 58 477 63 11 termtrading@bkw.ch
Spot Trading +41 58 477 54 22  
Certificate Trading   origination@bkw.ch
Renewables Trading   direktvermarktung@bkw.ch
Asset Trading +41 58 477 64 66 asset.trading@bkw.ch
Structured Trading +41 58 477 52 29 asset-structuring@bkw.ch
Asset Solutions   asset-solution@bkw.ch
Intraday Trading +41 58 477 64 66 disposition@bkw.ch
Ancillary Services   sdl@bkw.ch
Energy Logistics  +41 58 477 62 46 bilanzgruppenmanagement@bkw.ch
Scheduling +41 58 477 63 46 scheduling@bkw.ch
Backoffice Trading   backoffice@bkw.ch
Power & Gas confirmations   confirmations@bkw.ch
Credit Risk +41 58 477 64 03 credit@bkw.ch

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